
Mit Wirkung ab 1.1.1990 ist die Verordnung über Hilfsmittel von geringem therapeutischen Nutzen oder geringem Abgabepreis in der GKV ergangen. Danach entfallen aus der Leistungspflicht der Kassen: Hilfsmittel mit geringem Preis wie Einmalhandschuhe, Fingerlinge, Augenklappen, Au-genbadewannen, M...
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